• Eine Offertstellung (reine Auspreisung angehobener Leistungen und Waren) erfolgt unentgeltlich, ist jedoch unvorgreiflich der allfälligen Verbindlichkeiten von mündlichen Zusagen unserer Mitarbeiter nach dem Konsumentenschutzgesetz nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt. Der vom Kunden unterschriebene Auftragsschein ist ein Angebot an unser Unternehmen. Der Vertrag kommt erst mit der Absendung (Übergabe) der Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Wir verpflichten uns, derartige Auftragsbestätigungen innerhalb von zwei Wochen abzusenden bzw. dem Kunden zu übergeben. Innerhalb dieser Frist ist der Kunde an sein Anbot gebunden.
  • Kostenvoranschläge sind Offerte, die uns nicht nur Annahme des Auftrages bzw. zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen verpflichten. Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt sind. Die mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages darüber hinaus verbundenen Leistungen, wie Planungsarbeiten, verlangte Bemusterung, Reisen und ähnliches, werden nach Meisterregiestunden und anfallenden Materialkosten verrechnet.

  • Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit des Tischlers liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterhin Arbeiten bzw. größerer Kostenerhöhungen ergeben, so werden wir sie unverzüglich verständigen.

  • Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser Eigentum. Bei ihrer Verwendung ohne unserer Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.